Wissen
Rechtliches
Das Recht rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland klingt auf den ersten Blick verwirrend — Paragraphen, Fristen, Ausnahmen. Aber das, was du konkret wissen musst, ist überschaubar. Diese Seite erklärt es so klar wie möglich — damit du auf einer informierten Grundlage entscheidest. Ohne Urteil, ohne Druck.
Wichtiger Hinweis: Das Thema ist politisch in Bewegung. Die Informationen hier entsprechen dem Stand von Juni 2026. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an eine Beratungsstelle — sie kennen die aktuelle Gesetzeslage.
Abschnitt 1
Was §218 bedeutet
Der gesetzliche Rahmen
Das klingt widersprüchlich. Für deinen Alltag bedeutet es in der Praxis: Wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du einen Abbruch in Deutschland sicher und legal durchführen lassen — ohne rechtliche Konsequenzen.
Seit 2024 diskutiert die Politik intensiv über eine Reform des §218, die den Abbruch in der Frühphase vollständig legalisieren würde. Ob und wann diese Änderung kommt, ist Stand Juni 2026 noch offen. Verlässliche aktuelle Informationen dazu findest du bei pro familia oder dem Deutschen Institut für Menschenrechte.
Abschnitt 2
Die drei Voraussetzungen
Was du brauchst — und was du nicht brauchst
1. Der Beratungsnachweis
- —Ergebnisoffen — die Beraterin darf dich nicht in eine Richtung drängen
- —Kostenlos — du zahlst nichts für die Beratung selbst
- —Vertraulich — die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht
- —Anonym möglich — du musst deinen richtigen Namen nicht nennen
Am Ende bekommst du einen Beratungsnachweis (den „Schein"). Diesen Nachweis brauchst du, um den Eingriff durchführen lassen zu können. Du musst dich gegenüber der Beraterin nicht erklären, begründen oder rechtfertigen. Kein Urteil, kein Verhör.
Anerkannte Beratungsstellen sind unter anderem: pro familia, donum vitae, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas* und kommunale Stellen.
*Hinweis: Caritas-Stellen folgen einem eigenen Konzept. Ob sie einen Beratungsnachweis nach §219 StGB ausstellen, kann je nach Stelle variieren. Bitte direkt nachfragen oder auf pro familia, donum vitae oder Diakonie ausweichen, wenn du dir unsicher bist.
2. Die Wartefrist: 3 Tage
3. Die Frist: Ende der 12. Schwangerschaftswoche
In der Praxis rechnen viele Praxen mit dem Ende der 12. SSW ab letzter Periode als Orientierungswert — frag konkret bei deiner Ärztin nach, wenn du dir unsicher bist.
Die Zeit läuft. Handle früh. Schon die Beratung zu vereinbaren, gibt dir Klarheit — auch wenn du noch nicht entschieden bist.
Abschnitt 3
Wenn die Frist keine Rolle spielt: Ausnahmen
Medizinische Indikation (§218a Abs. 2 StGB)
Kriminologische Indikation (§218a Abs. 3 StGB)
Abschnitt 4
Wer zahlt?
Die Kostenfrage — klarer als du denkst
Ausnahme 1 — Geringes Einkommen
- —Du kannst den Antrag auch nach dem Eingriff stellen (im Nachhinein)
- —Beratungsstellen helfen dir beim Ausfüllen des Antrags
- —Die Unterlagen bleiben vertraulich
Ausnahme 2 — Medizinische Indikation
Ausnahme 3 — Regionale Unterstützung
Abschnitt 5
Die Beratung: Was erwartet mich?
Ein Gespräch, kein Verhör
- —Du meldest dich telefonisch oder online bei einer Beratungsstelle an
- —Das Gespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten
- —Es geht um deine Situation — aber du entscheidest, wie viel du erzählst
- —Die Beraterin informiert dich über Unterstützungsmöglichkeiten für alle Optionen — Abbruch, Fortführen der Schwangerschaft, Adoption
- —Sie darf dich nicht unter Druck setzen, nicht bewerten, nicht aufhalten
- —Am Ende bekommst du den Beratungsnachweis — er ist drei Tage gültig als Startpunkt der Wartefrist
Wenn du aus persönlichen Gründen nicht deinen Namen nennen möchtest: Eine anonyme Beratung ist möglich.
→ Beratungsstellen in deiner Nähe findest du über profamilia.de oder bzga.de/service/beratungsstellen.
Quellenangaben & Stand
Stand: Juni 2026
⚠️ Wichtig: Das Recht zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland ist derzeit politisch im Wandel. Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem aktuellen Stand, können sich aber durch Gesetzesänderungen verändern. Verlässliche, tagesaktuelle Informationen findest du bei pro familia oder der BZgA.
- §218, §218a, §219 Strafgesetzbuch (StGB) — bundesrecht.juris.de
- Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) — gesetze-im-internet.de
- §24a SGB V (Kostenübernahme bei geringem Einkommen) — sozialgesetzbuch.com
- pro familia: Schwangerschaftsabbruch — Rechtliche Grundlagen — profamilia.de
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Rechtliche Situation in Deutschland — bzga.de
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Schwangerschaftskonflikt — bundesgesundheitsministerium.de
- Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin: Abschlussbericht (April 2024)