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Rechtliches

Das Recht rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland klingt auf den ersten Blick verwirrend — Paragraphen, Fristen, Ausnahmen. Aber das, was du konkret wissen musst, ist überschaubar. Diese Seite erklärt es so klar wie möglich — damit du auf einer informierten Grundlage entscheidest. Ohne Urteil, ohne Druck.

Wichtiger Hinweis: Das Thema ist politisch in Bewegung. Die Informationen hier entsprechen dem Stand von Juni 2026. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an eine Beratungsstelle — sie kennen die aktuelle Gesetzeslage.

Abschnitt 1

Was §218 bedeutet

Der gesetzliche Rahmen

In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch — in §218. Dort wird er grundsätzlich als rechtswidrig bezeichnet, aber unter bestimmten Bedingungen für straffrei erklärt.

Das klingt widersprüchlich. Für deinen Alltag bedeutet es in der Praxis: Wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du einen Abbruch in Deutschland sicher und legal durchführen lassen — ohne rechtliche Konsequenzen.

Seit 2024 diskutiert die Politik intensiv über eine Reform des §218, die den Abbruch in der Frühphase vollständig legalisieren würde. Ob und wann diese Änderung kommt, ist Stand Juni 2026 noch offen. Verlässliche aktuelle Informationen dazu findest du bei pro familia oder dem Deutschen Institut für Menschenrechte.

Abschnitt 2

Die drei Voraussetzungen

Was du brauchst — und was du nicht brauchst

Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, ist ein Abbruch nach §218a StGB straffrei:

1. Der Beratungsnachweis

Du musst eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen und dort eine Beratung in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist:
  • Ergebnisoffen — die Beraterin darf dich nicht in eine Richtung drängen
  • Kostenlos — du zahlst nichts für die Beratung selbst
  • Vertraulich — die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht
  • Anonym möglich — du musst deinen richtigen Namen nicht nennen

Am Ende bekommst du einen Beratungsnachweis (den „Schein"). Diesen Nachweis brauchst du, um den Eingriff durchführen lassen zu können. Du musst dich gegenüber der Beraterin nicht erklären, begründen oder rechtfertigen. Kein Urteil, kein Verhör.

Anerkannte Beratungsstellen sind unter anderem: pro familia, donum vitae, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas* und kommunale Stellen.

*Hinweis: Caritas-Stellen folgen einem eigenen Konzept. Ob sie einen Beratungsnachweis nach §219 StGB ausstellen, kann je nach Stelle variieren. Bitte direkt nachfragen oder auf pro familia, donum vitae oder Diakonie ausweichen, wenn du dir unsicher bist.

2. Die Wartefrist: 3 Tage

Zwischen dem Datum auf dem Beratungsnachweis und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen. Plane das bei der Terminvereinbarung mit ein.

3. Die Frist: Ende der 12. Schwangerschaftswoche

Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden. Das entspricht in der medizinischen Zählung (ab dem ersten Tag der letzten Periode) dem Ende der etwa 14. Schwangerschaftswoche.

In der Praxis rechnen viele Praxen mit dem Ende der 12. SSW ab letzter Periode als Orientierungswert — frag konkret bei deiner Ärztin nach, wenn du dir unsicher bist.

Die Zeit läuft. Handle früh. Schon die Beratung zu vereinbaren, gibt dir Klarheit — auch wenn du noch nicht entschieden bist.

Abschnitt 3

Wenn die Frist keine Rolle spielt: Ausnahmen

Medizinische Indikation (§218a Abs. 2 StGB)

Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine ernsthafte Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau bedeutet, die nicht anders abgewendet werden kann, gibt es keine Fristgrenze und keine Wartezeit. Die Entscheidung trifft eine Ärztin oder ein Arzt nach eingehender Prüfung.

Kriminologische Indikation (§218a Abs. 3 StGB)

Wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat — zum Beispiel Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung — entstanden ist, ist ein Abbruch bis zur 12. Woche möglich, ohne Beratungsnachweis und ohne Wartezeit. Ein ärztliches Gespräch genügt. Eine Strafanzeige ist nicht verpflichtend.

Abschnitt 4

Wer zahlt?

Die Kostenfrage — klarer als du denkst

Die Grundregel: Die Kosten trägst du in der Regel selbst. Je nach Praxis, Region und Methode liegen sie zwischen ca. 350 und 600 Euro.

Ausnahme 1 — Geringes Einkommen

Wenn dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Der Antrag wird gestellt nach §24a SGB V — beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, in dem du gemeldet bist.
  • Du kannst den Antrag auch nach dem Eingriff stellen (im Nachhinein)
  • Beratungsstellen helfen dir beim Ausfüllen des Antrags
  • Die Unterlagen bleiben vertraulich

Ausnahme 2 — Medizinische Indikation

Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Ausnahme 3 — Regionale Unterstützung

Einige Bundesländer und Kommunen haben eigene Fonds für Frauen, die die Kosten nicht selbst tragen können. Frag konkret bei deiner Beratungsstelle nach — sie kennen die lokalen Möglichkeiten.
Faustformel: Wenn du nicht weißt, ob du Anspruch auf Kostenübernahme hast — frag zuerst bei einer Beratungsstelle. Das kostet nichts und spart im besten Fall viel.

Abschnitt 5

Die Beratung: Was erwartet mich?

Ein Gespräch, kein Verhör

Die Pflichtberatung hat einen schlechten Ruf — oft zu Unrecht. So läuft sie in der Praxis ab:
  • Du meldest dich telefonisch oder online bei einer Beratungsstelle an
  • Das Gespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten
  • Es geht um deine Situation — aber du entscheidest, wie viel du erzählst
  • Die Beraterin informiert dich über Unterstützungsmöglichkeiten für alle Optionen — Abbruch, Fortführen der Schwangerschaft, Adoption
  • Sie darf dich nicht unter Druck setzen, nicht bewerten, nicht aufhalten
  • Am Ende bekommst du den Beratungsnachweis — er ist drei Tage gültig als Startpunkt der Wartefrist

Wenn du aus persönlichen Gründen nicht deinen Namen nennen möchtest: Eine anonyme Beratung ist möglich.

→ Beratungsstellen in deiner Nähe findest du über profamilia.de oder bzga.de/service/beratungsstellen.

Quellenangaben & Stand

Stand: Juni 2026

⚠️ Wichtig: Das Recht zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland ist derzeit politisch im Wandel. Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem aktuellen Stand, können sich aber durch Gesetzesänderungen verändern. Verlässliche, tagesaktuelle Informationen findest du bei pro familia oder der BZgA.

  • §218, §218a, §219 Strafgesetzbuch (StGB) — bundesrecht.juris.de
  • Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) — gesetze-im-internet.de
  • §24a SGB V (Kostenübernahme bei geringem Einkommen) — sozialgesetzbuch.com
  • pro familia: Schwangerschaftsabbruch — Rechtliche Grundlagen — profamilia.de
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Rechtliche Situation in Deutschland — bzga.de
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Schwangerschaftskonflikt — bundesgesundheitsministerium.de
  • Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin: Abschlussbericht (April 2024)